Abstimmungen vom 3. März 2024
Eidgenössische Vorlagen
JA zur 13. AHV-Rente (für ein besseres Leben im Alter)
Die Volksinitiative fordert, dass die monatliche Rente nicht nur 12-mal, sondern 13-mal ausbezahlt wird.
Die AHV ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz: Alle haben Anspruch auf eine Rente der AHV; 80 Prozent erhalten mehr Rente als sie je einbezahlt haben, denn Menschen mit sehr hohen Einkommen zahlen mehr in die AHV ein als sie später zurückerhalten.
Da die AHV eine Versicherung ist, erhalten alle Menschen mehr Rente, auch diejenigen, welche sie angeblich nicht nötig haben. Das Argument, wonach die Ergänzungsleistungen zu erhöhen seien, zieht leider nicht, da diese per 1.1.2024 mit der EL-Reform deutlich gekürzt wurden.
Wenn wir mit einer 13. AHV-Rente die immer höheren Mieten und Krankenkassenprämien kompensieren, stärken wir ein solidarisches System. Zumal das Parlament mit der Revision der 2. Säule (Pensionskasse) nicht vorwärts macht und die Umwandlungssätze seit langem sinken.
Die AHV hat bisher immer Überschüsse generiert, auch für das Jahr 2024 wird mit einem Überschuss gerechnet, die Reserven steigen auf über 50 Milliarden Franken.
NEIN zur Volksinitiative «für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge»
Die Initiative verlangt, dass das Rentenalter auf 66 Jahre erhöht wird. Nach 2033 soll das Rentenalter automatisch weiter steigen, wenn die durchschnittliche Lebenserwartung zunimmt. Wenn wir immer länger leben, die Geburtsrate sinkt und die Generation der Babyboomer in Rente geht, käme die AHV in Schieflage.
Wir sagen nein, da ein Automatismus zu starr ist und die Entwicklung des Arbeitsmarkts und der Wirtschaft sowie der Gesundheitszustand der Bevölkerung schon mehrmals falsch eingeschätzt wurde. Da das Rentenalter der Frauen bis 2028 erhöht werden wird, ist es nicht angebracht, dies bereits wieder anzupassen. Die AHV ist bis zum Jahr 2030 finanziell gesund. Der Bundesrat wird dem Parlament bis Ende 2026 eine ausgewogene Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Jahre nach 2030 unterbreiten.
Es ist zudem unsolidarisch, dass auch bei einer Erhöhung des Rentenalters die Reichen früher in Rente gehen, wie das bereits heute oft der Fall ist. Und diejenigen länger arbeiten müssen, welche sonst zu tiefe Einkommen hätten.
JA zur Änderung der Kantonsverfassung (Einführung dringliche Gesetzgebung)
Anstoss zu dieser Änderung gaben Erfahrungen aus der Corona-Pandemie, als dem Kanton teilweise gesetzliche Grundlagen fehlten. Deshalb soll neu der Grosse Rat das Instrument der dringlichen Gesetzgebung erhalten. Damit sollen in Krisen neue Gesetze sofort in Kraft gesetzt werden können. Bedingung ist eine 2/3-Mehrheit der Ratsmitglieder. Diese hohe Hürde soll den Ausnahmecharakter des Instruments zeigen und eine missbräuchliche Anwendung verhindern.
Innerhalb von sechs Monaten muss die Stimmbevölkerung darüber abstimmen. Lehnt sie das dringliche Gesetz ab, tritt es automatisch wieder ausser Kraft. Der Grosse Rat hat diese Vorlage in der Herbstsession 2023 einstimmig angenommen.