Der Grosse Rat kann mit einem Eventualantrag dem Volk bei einer Vorlage zwei Varianten unterbreiten. Somit können die Stimmberechtigten bei einer Volksabstimmung differenziert Stellung nehmen. Die Berner:innen können aber auch mit 10'000 Unterschriften einen Volksvorschlag zu einer Vorlage einbringen und somit eine Volksabstimmung verlangen.
Wenn nun aber der Grosse Rat einen Eventualantrag beschliesst, kann im geltenden Recht kein Volksvorschlag gegenübergestellt werden. Leider wurde in der Vergangenheit immer wieder der Eventualantrag als taktisches Mittel eingesetzt, um Volksvorschläge zu verhindern. Neu soll dies nicht mehr möglich sein. Der Volksvorschlag soll nun mit der Verfassungsänderung höher gewichtet werden, ein allfälliger Eventualantrag des Grossen Rates wäre hinfällig. Es können wie bis anhin auch mehrere Volksvorschläge eingereicht werden.
Die SP befürwortet zwecks Stärkung der Volksrechte diese Gesetzesänderung.