Letztes Jahr standen fast 1500 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan, darunter auch zahlreiche Kinder. 72 Personen starben, weil sie nicht rechtzeitig eine Organspende erhielten.
Heute müssen die Angehörigen stellvertretend über die Organspende einer verstorbenen Person entscheiden, falls der Wille dieser Person nicht bekannt ist. Dies ist häufig der Fall. Im Schock- und Trauerzustand entscheiden sich die Angehörigen in zwei Drittel der Fälle gegen eine Organentnahme.
Mit dem neuen Gesetz führt die Schweiz eine erweiterte Zustimmungslösung ein. Damit werden verstorbene Personen zu Organspender:innen, sofern sie sich nicht dagegen ausgesprochen haben. Es gibt keinen Automatismus: In jedem Fall findet mit den Angehörigen ein Gespräch statt.
Es gibt aber auch Vorbehalte: Niemand hat ein Recht auf ein Organ eines anderen Menschen. Es gibt keinen Beleg aus anderen Ländern, dass die Zahl der Organspenden steigen würde. Nach der Diagnose Hirntod ist man juristisch tot, obwohl der Körper dank Beatmungsgeräten usw. noch Wochen bis Jahre funktionieren kann.
Die SP Bolligen enthält sich einer Empfehlung.