Das neue Jagdgesetz hat durchaus positive Aspekte. Es bleiben aber zu viele Unklarheiten und wichtige Regelungen fehlen. Die Kantone dürfen keinen Freipass für den Abschuss von Grossraubtieren wie Luchs und Wolf erhalten. Ein NEIN ist deshalb ein Zurück an den Absender mit dem Auftrag nachzubessern. Ein Gesetz, welches aus dem Jahr 1986 stammt, anzupassen ist sicher sinnvoll. Interessenvertreter haben aber der Revision einen rauen Beigeschmack verpasst. Wir Menschen müssen lernen, mit den zurück gekommenen Grossraubtieren, die hier einmal heimisch waren, zu leben und uns den Herausforderungen der Rückkehrer annehmen. Denn nur eine intakte und vollständige Tierwelt schützt die Natur und ist artgerecht. Die Wildtiere, Natur und Umwelt kämen sicher ohne uns Menschen besser zurecht, als wir Menschen mit ihr.
Ihre SP Bolligen