Nein zu strengeren Regeln der Untermiete
Diese Vorlage schreibt vor, dass die Untermiete nur noch mit einer schriftlichen Zustimmung der Vermieterseite erlaubt ist. Zudem soll die Untermiete auch verwehrt werden können, wenn sie länger als 2 Jahre dauert. Damit wird ein ausserordentlicher Kündigungsgrund geschaffen! Mit dieser restriktiven Regelung sind auch die WGs, Büro- und Praxisgemeinschaften betroffen. Sie haben keine Planungssicherheit mehr. Auch Dienstleistungsbetriebe wie z.B. Coiffeursalons könnten sich Ihre Raumkosten nicht mehr mit einer Berufskolleg:in als Untermieterin teilen. Dabei ist es bereits heute verboten mit Untervermietung Gewinn zu erzielen. Dagegen würden problematische Aspekte wie z.B. die Untervermietung über Buchungsplattformen wie Airbnb weiterhin ungelöst bleiben.
Nein zur einfachen Kündigung bei Eigenbedarf
Mit dieser massiven Lockerung des Kündigungsschutzes sollen selbst Mieter:innen in schwierigen Situationen, keine längere Mietererstreckung mehr erhalten. Bisher musste der Eigenbedarf dringend sein. Neu genügt es, wenn der Eigenbedarf bedeutend und aktuell ist. Diese Begriffe sind schwammig und juristisch nicht geklärt, es entsteht Rechtsunsicherheit zugunsten der Vermietenden. Deshalb wurde gegen diese Vorlage das Referendum ergriffen. Übrigens ist der nächste Angriff der Immobilien-Lobby auf das Mietrecht bereits aufgegleist: als nächstes sollen Mieten einfacher erhöht werden können.