Abstimmungen vom 12. März 2023

2x JA zu den Änderungen der Kantonsverfassung

Die erste Vorlage passt die Verfassung der vorgenommenen Justizreform von 2011 an. Die zweite Vorlage ändert das Verbot, dass Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung dem Grossen Rat angehören dürfen. Zukünftig kann der Grosse Rat auf Gesetzesstufe Ausnahmen für bestimmte Personengruppen definieren. Das ist zu begrüssen: bei vielen Verwaltungsstellen – Kader explizit ausgenommen – besteht kein Konflikt zur Gewaltentrennung. Ihnen soll ihr politisches Grundrecht auf Ausübung eines kantonalen Amtes nicht länger verwehrt werden.

 

2x NEIN zu den Baukrediten für die Umfahrungsstrassen

Über 400 Millionen Franken will der Kanton in zwei Strassenprojekte in Aarwangen und in Burgdorf-Oberburg-Hasle investieren. Die Projekte sind aus ökologischen, planerischen und finanziellen Gründen abzulehnen. Für die Verbesserung der Verkehrssicherheit und für die Entlastung der Ortschaften gibt es schnellere, günstigere und ökologischere Lösungen.

 

Ihre SP Bolligen

19. Feb 2023